Psychotherapie Wien 1090 und Bad Fischau-Brunn 2721
Priv.-Doz. DDDr. Donhauser Gerhard

Meine psychotherapeutische Ausbildung ist an der Existenzanalyse Viktor Frankls orientiert, der so genannten „Dritten Wiener Schule“. 

Es handelt sich um einen humanistischen Ansatz, der durch eine ganzheitliche Perspektive auf das Menschsein gekennzeichnet ist.

Menschen werden als hochgradig eigenverantwortliche Wesen begriffen, die perspektivenorientiert (sinnsuchend) gestalterisch tätig werden können. In psychotherapeutischer Hinsicht unterstütze ich Sie dabei, diese Freiräume zu finden und Perspektiven zur autonomen Gestaltung Ihres Lebens zu erschließen. 

Die Therapie wird auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Ich unterscheide zwischen Krisenintervention, Kurz- und Langzeittherapie. In einem Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen die Rahmenbedingungen, die Kosten und das genaue Setting. Ich arbeite im Bedarfsfall mit Psychiaterinnen und Psychiatern zusammen und kann Sie in dieser Hinsicht gerne beraten und auch vermitteln.  

Meine Arbeitsschwerpunkte:

  • Psychosomatik
  • Angst, Panik, Phobien, Sozialphobie, Existenzängste, Prüfungsängste
  • Depression, Manie
  • Suchterkrankungen (Spielsucht, Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabhängigkeit)
  • Bipolare Erkrankungen, manisch-depressive Symptomatik
  • Gewalterfahrungen
  • Zwänge
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Trauer, Verlust, Tod
  • Beziehungsprobleme, Trennungen
  • Burnout, Stressbewältigung
  • Begleitende Psychotherapie bei Krebserkrankungen
  • Begleitende Psychotherapie im Zusammenhang mit Straftaten (Opferschutz)

Setting:

  • Psychotherapie Einzelsetting
  • Paartherapie
  • Gruppentherapie (nach Vereinbarung)
Zielgruppen: 

  • Erwachsene
  • Junge Erwachsene

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch

Praxiszeiten und Ordinationen:

Kosten und Anmeldung:

Ihre Anfrage und Anmeldung wird vertraulich behandelt. Bitte entnehmen Sie der Kontaktseite alle dafür notwendigen Informationen. Einzeltherapien belaufen sich auf 90 bzw. 100 Euro pro Sitzung (50 Minuten). In Einzelfällen ist unter Berücksichtigung der persönlichen Situation bzw. bei hochfrequentem Setting ein geringerer Tarif möglich. Paartherapien (90 Minuten) belaufen sich auf 180 Euro pro Sitzung. Gruppentherapien (90 Minuten, 4 bis 6 Personen) werden nach Vereinbarung getroffen. In der Regel betragen diese 30 Euro (bei 6 Personen) bzw. 35 Euro (bei 4 bis 5 Personen) pro Sitzung. Für das Erstgespräch plane ich grundsätzlich ausreichend Zeit ein.


Kostenzuschuss durch die Krankenkassen:

Kostenzuschüsse von EUR 33,70 bei der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK, von EUR 37,00 bei der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien KFA , von EUR 46,60 bei der BVAEB und von EUR 45,00 bei der SVS sind möglich. In der Regel muss eine Bewilligung mit Therapiebeginn eingeholt werden. Im Falle einer Privatversicherung besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Selbstkosten und Zuzahlung durch die Krankenkasse von der Privatversicherungsanstalt ersetzt zu bekommen.  Darüber hinaus können Psychotherapiekosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt abgesetzt werden.

Voraussetzungen für Kostenzuschuss durch Krankenkassen sind grundsätzlich (z.B. ÖGK):

Das Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn anzusehen ist. Keine Kosten werden z.B. bei bloßer Beratung in Schul-, Familien- und Berufsthematiken übernommen.
Der schriftliche Nachweis, dass spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung (Sitzung) im gleichen Abrechnungszeitraum (= Kalendervierteljahr) eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Diese Bestätigung kann formlos oder auf dem von der Kasse aufgelegten Bestätigungsformular erfolgen. Die Formulare bereite ich für Sie auf.
Bei Behandlungen, die mehr als 10 Therapieeinheiten erforderlich machen, ist ein Antrag auf Kostenzuschuss zu stellen. Dieser Bewilligungsantrag ist unbedingt vor der 11. Sitzung zu stellen. Maßgeblich für die Bewilligung ist das Datum des Einlangens des Antrages bei der Krankenkasse. Nachträgliche Bewilligungen sind leider ausgeschlossen. Die Bewilligung gilt ausschließlich für die auf dem Antrag genannte Therapieform bei der genannten Therapeutin/dem genannten Therapeuten und gilt für eine bestimmte Anzahl von Behandlungen, die während eines genau definierten Zeitraumes (Beginn und Ende der Bewilligung) konsumiert werden können.
Der Bewilligungsantrag und die Honorarnoten müssen u.a. folgende Informationen beinhalten: klinische Diagnose (nach ICD-10 Kriterien), Schweregrad der Störung, Anamnese. Die Angaben erfolgen in Absprache mit Ihnen und werden über das Einreichformular an die Krankenkassen weitergeleitet.

Absageregelung:

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, so bitte ich Sie um eine rasche Absage. Erfolgt diese über 24 Stunden vor Ihrem Termin, so ist es mir möglich, andere Patienten vorzuziehen, und es entstehen Ihnen durch die Absage keine Kosten.